Isolde's Historischer TanzTraining, Workshop, Tanztee, Auftritt

Die AGBs

AGBs für Workshop

Haftung

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- und Personenschaden. Die Teilnahme sowie die An-und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.Für Schäden ,Unfälle und Verlust von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung gegenüber minderjährigen, oder anderen, in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkten Personen. Den Teilnahmebedingungen und den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Ton,Bild,Videoaufnahmen
Alle Rechte an dem vom Veranstalter gemachten Ton-,Bild- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und er kann diese zu Zwecken der Eigenwerbung verwerten. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

Kosten
Es wird eine Aufwandsentschädigung  für Raumkosten, Verpflegung, Gema-Gebühren, Haftpflichtversicherung etc. erhoben.

Absagen
Bei weniger als 15 Teilnehmern findet der workshop nicht statt.Bei einer Absage wird der volle Teilnehmerbeitrag zurückbezahlt.

Kontakt
Sollten Fragen auftauchen, es Probleme bei der Anfahrt geben oder Ähnliches,hier noch meine Kontaktdaten: Isolde Kaiser 0179-6276140

 

AGBs für Ball

§ 1 - Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
2. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Es gibt eine Warteliste, bei der die wartenden Personen der Reihe nach aufrücken.
Der Veranstalter behält sich vor gegen Rückerstattung des Teilnehmerbetrages unter Umständen ( z.B Überschreitung der zugelassenen Personen) einigen Personen absagen zu müssen.

§ 2 – Sicherheit
1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
2. Waffen sind im Ballsaal nicht zugelassen.
3. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von den Aktivitäten jeder Art Abstand zu halten.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss.
4. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
5. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

§ 3 - Haftung
1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 4 - Urheberrecht an Aufzeichnungen
1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht- Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§ 6 - Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 - egal zu welchem Zeitpunkt - wird eine Stornogebühr von Euro 15 fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach §1 zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 5 Euro.
3. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
4. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung und wenn der Platz neu vergeben werden konnte, wird der Teilnehmerbetrag abzüglich der Stornogebühren erstattet. Bei Rücktritt nach dieser Frist ist eine Erstattung des Teilnehmerbetrages nicht möglich.
5. Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl, den Ball unter Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages, abzusagen.

§ 7 - Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Vorausinnerhalb 30 Tagen nach Anmeldung (Datum Poststempel/ Anmeldedatum). Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 15, fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.